Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Das PREMA und deren Kund*innen.
1.2. Die AGB sind auf der Website von Das PREMA unter www.prema-wien.at abrufbar.
1.3. Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn Das PREMA diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die Dienstleistungen und Produkte von Das PREMA sind auf der Buchungsplattform der myClubs GmbH (kurz myClubs), auf der Buchungs- und Verwaltungsplattform KENKO (vormals Bookee) sowie auf der Website von Das PREMA unter https://www.prema-wien.at einsehbar und können ausschließlich elektronisch über diese Plattformen erworben werden. Kundinnen können dort auch Produkte und Geschenkgutscheincodes bestellen; hierfür ist jeweils eine Registrierung bei KENKO bzw. myClubs erforderlich. Für den Buchungs- und Zahlungsvorgang über KENKO bzw. myClubs gelten – zusätzlich zu diesen AGB – die jeweils gültigen AGB der KENKO Technologies GmbH bzw. der myClubs GmbH. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme des Kursangebotes oder des Geschenkgutscheincodes unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail an die von der Kundin angegebene Adresse. Erst mit Erhalt dieser E-Mail-Bestätigung von Das PREMA, KENKO oder myClubs kommt der Vertrag zustande.
2.2. Verbraucher*innen können bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
2.3. Der Widerruf ist schriftlich und rechtsgültig unterfertigt als eingeschriebene Postsendung an Das PREMA zu richten.
2.4. Bei fristgerechtem Widerruf vor Leistungsbeginn werden bereits geleistete Zahlungen binnen 14 Tagen rückerstattet; dasselbe Zahlungsmittel wird verwendet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2.5. Hat Das PREMA auf ausdrücklichen Wunsch der Verbraucher*in (§ 10 FAGG) noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung begonnen, ist anteiliger Wertersatz gemäß § 16 FAGG zu leisten.
2.6. Kein Rücktrittsrecht besteht (§ 18 Z 10 FAGG) bei Trainings-Einheiten oder Workshops, wenn dafür ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen ist.
2.7. Das PREMA kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen widerrufen (z. B. bei falschen/unvollständigen Angaben); bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
3. Leistungsbeschreibung und Umfang
3.1. Das PREMA betreibt Fitness-Boutique-Studios an mehreren Standorten, in denen Sport- und Wellness-Dienstleistungen angeboten werden.
3.2. Art und Umfang der Leistung richten sich nach dem jeweils abgeschlossenen Vertrag.
3.3. Das aktuelle Angebot ist auf https://www.prema-wien.at sowie auf den Buchungsplattformen KENKO und myClubs beschrieben; Änderungen, Erweiterungen oder Einschränkungen bleiben Das PREMA vorbehalten.
3.3.1. Mehrere Trainings-Einheiten (z. B. Block- oder Zeitkarten) sind innerhalb von 12 Monaten ab Kauf zu konsumieren, sonst verfallen sie.
3.3.2. Das Angebot „Trial“ umfasst eine einzelne Trainings-Einheit, nur einmalig für Neukund*innen, ebenfalls binnen 12 Monaten einzulösen.
3.4. Mit der Terminvereinbarung entsteht eine Zahlungspflicht; die Zahlung muss vor der Einheit eingehen.
3.5. Kostenlose Stornierung ist nur innerhalb der von Das PREMA definierten Fristen möglich.
3.6. Teilnahme- und Buchungsrechte sind persönlich und nicht übertragbar; Geschenkgutscheincodes schon.
3.7. Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht zugesichert.
3.8. Die Einteilung der Trainer*innen kann sich kurzfristig ändern.
4. Nutzung der Studios
4.1. Zugang und Teilnahme
4.1.1. Der Zutritt zum Studio und die Teilnahme an der Trainings-Einheit werden den Kund*innen nur zu der von ihnen gebuchten Trainings-Einheit gestattet.
4.1.2. Die Kundinnen erhalten eine Buchungsbestätigung, welche auf Verlangen den Trainerinnen oder von Das PREMA ermächtigten Personen vor der jeweiligen Trainings-Einheit vorzuzeigen ist.
4.1.3. Eine Buchungsbestätigung ist nicht auf andere Personen übertragbar.
4.1.4. Die Mitnahme von Tieren oder Dritten in die Räumlichkeiten des Studios ist nicht gestattet.
4.2. Verhaltensregeln und Ausschlussgründe
4.2.1. Kund*innen, die unter Einfluss von Alkohol oder anderen Sucht- und Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt zum Studio und die Teilnahme an der gebuchten Trainings-Einheit für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
4.2.2. Die Kundinnen haben unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Kundinnen oder dem Studio angehörigen Personen zu unterlassen.
4.2.3. Bei Tätlichkeiten oder Beleidigungen gegenüber anderen Kundinnen oder Trainerinnen, Sachbeschädigungen oder sonst grobem Fehlverhalten in den Räumlichkeiten des Studios können Kund*innen aus den Räumlichkeiten verwiesen und von weiteren Trainings-Einheiten ausgeschlossen werden.
4.2.4. Die Kund*innen verpflichten sich, an den Trainings-Einheiten nur in ausreichend guter körperlicher Verfassung teilzunehmen. Sie haben von der Nutzung der Geräte und/oder der Ausübung der Trainingsübungen abzusehen, wenn sie erkennen können, dass damit eine Gefahr für ihre Gesundheit verbunden ist.
4.2.5. Die Kund*innen sind verpflichtet, das Studio und die Einrichtung von Das PREMA (einschließlich der ihnen zur Verfügung gestellten Trainingsgeräte und -equipment) sorgsam zu benutzen.
4.2.6. Kund*innen, die unbegründete und/oder geschäftsschädigende Aussagen über Das PREMA in öffentlichen Foren oder Plattformen, wie z.B. durch Rezensionen bei Google, verbreiten, können ein Hausverbot erhalten. Darüber hinaus behält sich Das PREMA das Recht vor, juristische Schritte einzuleiten.
4.3. Hygieneregeln
4.3.1. Die Mitnahme von eigenen Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten von Das PREMA ist nicht gestattet.
4.3.2. Sämtliche Bereiche des Studios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4.4. Bekleidungsvorschriften
4.4.1. Die Kundinnen sind verpflichtet, entsprechend der jeweiligen Trainings-Einheit angemessene und saubere Kleidung sowie gegebenenfalls rutschfeste, für die Trainings-Einheit geeignete Socken zu tragen. Ohne Verwendung von geeigneten Socken ist eine Teilnahme an einer Reformer-Trainings-Einheit nicht gestattet und kann von den jeweiligen Trainerinnen untersagt werden.
4.4.2. Nach dem Betreten des Studios sind die Schuhe im Eingangsbereich des Studios auszuziehen. Mit Schuhen ist das Betreten der Studioräumlichkeiten, vor allem jener Bereiche, in denen die Trainings stattfinden, ausnahmslos untersagt.
4.5. Sicherheitsvorschriften
4.5.1. Um die Gefahr von Verletzungen der Kundinnen und Trainerinnen sowie der Beschädigung der Bodenbeläge, der Einrichtungsgegenstände und der Trainingsgeräte zu reduzieren, ist die Mitnahme von Gläsern oder Glasflaschen in den Bereich, in dem die Trainings stattfinden, nicht gestattet.
5. Öffnungszeiten und Trainingszeiten
5.1. Die jeweiligen Zeiten der Trainings-Einheiten sind auf der Website von Das PREMA sowie auf den Vermittlungsplattformen KENKO und myClubs einsehbar.
6. Preise und Zahlung
6.1. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive Steuern und Abgaben in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Das PREMA kann Preise nach freiem Ermessen ändern. Etwaige Preisänderungen haben keine Auswirkungen auf bereits erworbene Kursangebote oder bereits erworbene Geschenkgutscheincodes.
6.2. Trainings-Einheiten sind im Voraus in voller Höhe von den Kund*innen zu bezahlen.
7. No-Show- und Stornierungsrichtlinie
7.1. Diese Richtlinie gilt für alle Kundinnen von Das PREMA, unabhängig vom gebuchten Mitgliedschaftstyp. Eine No-Show-Gebühr oder der Verlust des Buchungscredits wird erhoben, wenn eine Kundin zu einem gebuchten und tatsächlich stattfindenden Training nicht erscheint und keine rechtzeitige Stornierung erfolgt.
7.2. Kund*innen mit Unlimited Membership: Im Falle eines No-Shows oder einer nicht rechtzeitig erfolgten Stornierung wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro berechnet.
Kund*innen mit Block- oder Zeitkarten: Bei einem No-Show oder einer Stornierung wird der gebuchte Credit als verbraucht angesehen.
7.3. Verspätetes Erscheinen: Klassen beginnen pünktlich und die Räumlichkeiten werden zum Start der Klasse verschlossen. Ein verspäteter Zutritt ist nicht möglich.
7.4. Kein Anspruch auf Nachholen: Verpasste Einheiten werden nicht rückerstattet und können nur in Ausnahmefällen nachgeholt werden.
7.5. Wiederholte Verstöße: Bei groben oder wiederholten Vertragsverletzungen behält sich Das PREMA das Recht zur fristlosen Kündigung vor.
8. Kursverschiebungen, Absagen und Ausfallregelungen
8.1. Bei einer Teilnehmerzahl unter 4 Kundinnen pro Einheit oder bei Verhinderung der Trainerin kann Das PREMA Klassen absagen. Die Information erfolgt spätestens 60 Minuten vor Beginn über KENKO oder myClubs.
8.2. Bereits bezahlte Beiträge werden gutgeschrieben. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
8.3. Ersatztrainer*innen können eingesetzt werden. Ist dies nicht möglich, entfällt die Klasse ersatzlos.
8.4. Stornierungen seitens der Kund*in nach Fristablauf oder Nichterscheinen führen zur vollen Verrechnung.
9. Haftungsbeschränkungen
9.1. Das PREMA haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, ausgenommen bei Personenschäden.
9.2. Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr und gemäß Anweisung.
9.3. Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
9.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
10. Änderungen der AGB
10.1. Das PREMA kann Änderungen der AGB jederzeit vornehmen.
10.2. Kund*innen werden vor Inkrafttreten über Änderungen informiert.
10.3. Widerspricht die Kund*in nicht binnen 4 Wochen, gelten die Änderungen als akzeptiert.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Die Kund*in verpflichtet sich zur Angabe korrekter Daten und zur Mitteilung von Änderungen.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.
11.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.
11.4. Gerichtsstand ist Wien, sofern gesetzlich zulässig.
