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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Das PREMA und seinen Kund:innen.

1.2. Die AGB sind auf der Website von Das PREMA unter
www.prema-wien.at abrufbar.

1.3. Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn Das PREMA diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Die Leistungen und Produkte von Das PREMA sind über die Buchungsplattformen myClubs GmbH („myClubs“) sowie die Buchungs- und Verwaltungsplattform bsport (BSPORT SAS, 30/32 Boulevard de Sébastopol, 75004 Paris, Frankreich) sowie über die Website von Das PREMA unter https://www.prema-wien.at verfügbar.

Die Buchung und der Erwerb erfolgen ausschließlich elektronisch.

Für die Buchung und Zahlungsabwicklung über bsport oder myClubs gelten zusätzlich die jeweiligen Geschäftsbedingungen von BSPORT SAS bzw. myClubs GmbH.

Das PREMA ist nicht Anbieter der Plattformleistungen von bsport oder myClubs, sondern nutzt diese ausschließlich als technische Vermittlungs- und Abwicklungsdienste.

Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt gemeinsam mit der Annahme der Buchung per automatisierter E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Der Vertrag kommt erst mit Zugang dieser Bestätigung zustande.

2.2. Verbraucher:innen haben bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss.

2.3. Zur Ausübung des Rücktrittsrechts muss der Kunde Das PREMA mittels schriftlicher, unterschriebener Erklärung (per eingeschriebenem Brief) innerhalb der Frist informieren.

2.4. Erfolgt der Rücktritt rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung, erstattet Das PREMA sämtliche Zahlungen binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung. Die Rückzahlung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel.

2.5. Wurde die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen (§10 FAGG), ist ein anteiliger Betrag gemäß §16 FAGG zu zahlen.

2.6. Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß §18 Z10 FAGG bei termingebundenen Leistungen.

2.7. Das PREMA behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.

 

3. Leistungsbeschreibung und Umfang

3.1. Das PREMA betreibt Fitness-Boutique-Studios an mehreren Standorten.

3.2. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

3.3. Die angebotenen Leistungen sind auf der Website sowie über die Plattformen bsport und myClubs beschrieben. Das PREMA kann das Angebot jederzeit ändern.

3.3.1. Trainingspakete sind binnen 6 Monaten zu nutzen, andernfalls verfallen sie.

3.3.2. Das „Trial“-Angebot ist einmalig für Neukund:innen nutzbar und 6 Monate gültig.

3.4. Mit der Buchung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung vor Beginn der Einheit.

3.5. Kostenlose Stornierungen sind nur innerhalb der vorgesehenen Fristen möglich.

3.6. Buchungen sind persönlich und nicht übertragbar. Gutscheine sind übertragbar.

3.7. Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht garantiert.

3.8. Trainer:innen können kurzfristig geändert werden.

 

4. Nutzung der Studios und Teilnahme auf eigene Verantwortung

4.1. Zugang und Teilnahme

4.1.1. Zutritt nur für gebuchte Kund:innen
4.1.2. Buchungsbestätigung ist auf Verlangen vorzuzeigen
4.1.3. Buchungen sind nicht übertragbar
4.1.4. Tiere und Begleitpersonen sind nicht erlaubt

 

4.2. Gesundheit und Eigenverantwortung

Die Teilnahme an sämtlichen Trainings und Anwendungen erfolgt auf eigene Verantwortung.

Der Kunde bestätigt ausdrücklich, sich in ausreichender körperlicher und gesundheitlicher Verfassung zu befinden und keine bekannten gesundheitlichen Einschränkungen zu haben, die gegen eine Teilnahme sprechen.

Im Zweifel ist vor Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen.

 

4.3. Risikoaufklärung

Dem Kunden ist bekannt, dass die angebotenen Leistungen – insbesondere Pilates (Mat und Reformer), Kraft- und Ausdauertraining, Stretching sowie Anwendungen im Bereich Recovery, Red Light oder Kälte – mit Risiken verbunden sind.

Diese umfassen insbesondere:

  • Muskel- und Sehnenverletzungen

  • Gelenksbelastungen

  • Kreislaufreaktionen

  • Stürze oder Fehlbelastungen

  • Verletzungen durch Trainingsgeräte

  • Reaktionen auf Kälteanwendungen

 

4.4. Risikoübernahme

Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass ihm diese Risiken bekannt sind und er die Teilnahme freiwillig sowie auf eigene Verantwortung durchführt.

 

4.5. Nutzung von Geräten

Die Nutzung sämtlicher Trainingsgeräte erfolgt auf eigene Gefahr und ausschließlich gemäß Anleitung.

Der Kunde verpflichtet sich:

  • Anweisungen des Personals zu befolgen

  • Geräte sachgemäß zu verwenden

  • nur im Rahmen seiner körperlichen Fähigkeiten zu trainieren

 

4.6. Verhalten

4.6.1. Kein Zutritt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
4.6.2. Störendes oder gefährdendes Verhalten ist untersagt
4.6.3. Fehlverhalten kann zum Ausschluss führen
4.6.4. Geräte sind sorgfältig zu verwenden
4.6.5. Rufschädigendes Verhalten kann zum Ausschluss führen

 

4.7. Hygiene

4.7.1. Keine externen Speisen oder Getränke im Trainingsbereich
4.7.2. Kund:innen sind verpflichtet, auf Sauberkeit zu achten und Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen
4.7.3. Straßenschuhe sind im Trainingsbereich und in den Umkleiden nicht gestattet
4.7.4. Trainingsgeräte dürfen ausschließlich mit sauberem und geeignetem Schuhwerk oder barfuß beziehungsweise mit Socken benutzt werden. Schuhe dürfen nicht zuvor auf der Straße getragen worden sein
4.7.5. Handtücher sind bei Bedarf zu verwenden
4.7.6. Trainingsgeräte sind nach der Nutzung in sauberem Zustand zu hinterlassen

 

4.8. Kleidung

4.8.1. Geeignete, saubere Kleidung ist verpflichtend
4.8.2. Schuhe sind vor Betreten des Trainingsbereichs auszuziehen

 

4.9. Sicherheit

4.9.1. Glasbehälter sind im Trainingsbereich nicht erlaubt
4.9.2. Trainingsgeräte dürfen nur entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung benutzt werden
4.9.3. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten
4.9.4. Unsachgemäße Nutzung von Geräten ist untersagt und kann zum Ausschluss führen
4.9.5. Trainingsbereiche sind frei von Hindernissen zu halten
4.9.6. Notausgänge und Fluchtwege dürfen nicht blockiert werden
4.9.7. Bei gesundheitlichen Problemen ist das Training unverzüglich zu beenden
4.9.8. Training erfolgt nur im Rahmen der eigenen Leistungsfähigkeit
4.9.9. Das PREMA kann Personen aus Sicherheitsgründen vom Training ausschließen

 

4.10. Diebstahl, Sachbeschädigung und Videoüberwachung

4.10.1. Das PREMA betreibt Videoüberwachung in ausgewählten Bereichen der Studios zum Schutz von Personen und Eigentum

4.10.2. Die Videoüberwachung erfolgt unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und dient ausschließlich Sicherheitszwecken

4.10.3. Auf die Videoüberwachung wird im Eingangsbereich sowie in den überwachten Bereichen hingewiesen

4.10.4. Diebstahl, versuchter Diebstahl sowie jede Form von Sachbeschädigung werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht

4.10.5. Videoaufzeichnungen können zur Beweissicherung verwendet und an Behörden übermittelt werden

4.10.6. Verursacher haften für sämtliche Schäden sowie Folgekosten

4.10.7. Es kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden

4.10.8. Zivilrechtliche Ansprüche bleiben vorbehalten

 

5. Öffnungszeiten und Trainingszeiten

5.1. Der Trainingsplan ist auf der Website sowie über bsport und myClubs abrufbar.

 

6. Preise und Zahlung

6.1. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Steuern.

6.2. Zahlungen sind vorab vollständig zu leisten.

 

7. No-Show und Stornierung

7.1. Diese Regelung gilt für alle Kund:innen.

7.2. Bei Nichterscheinen wird eine Gebühr von €10 verrechnet beziehungsweise die Einheit verfällt.

7.3. Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

7.4. Nichterscheinen berechtigt nicht zur Rückerstattung.

7.5. Kund:innen werden angehalten, Termine frühzeitig zu stornieren.

7.6. Verstöße können zum Ausschluss führen.

 

8. Umbuchungen und Ausfälle

8.1. Das PREMA kann Einheiten bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall absagen.

8.2. In diesem Fall erfolgt eine Gutschrift.

8.3. Ersatztrainer können eingesetzt werden.

8.4. Stornofristen richten sich nach den Plattformregeln.

 

9. Haftung

9.1. Das PREMA haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

9.2. Eine Haftung für Personenschäden besteht ausschließlich im gesetzlich zwingenden Umfang.

9.3. Das PREMA haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung von Anweisungen, unsachgemäßer Nutzung von Geräten oder Überschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit entstehen.

9.4. Die Nutzung der Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.

9.5. Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9.6. Das PREMA haftet nicht für Leistungen, Zahlungsabwicklung oder Datenverarbeitung über bsport oder myClubs.

9.7. Diese Haftungsregelungen gelten auch zugunsten von Mitarbeiter:innen, Trainer:innen und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

 

10. Änderungen der AGB

10.1. Das PREMA kann diese AGB jederzeit ändern.

10.2. Kund:innen werden vor Inkrafttreten informiert.

10.3. Änderungen gelten als akzeptiert, wenn nicht binnen 4 Wochen widersprochen wird.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1. Kund:innen sind verpflichtet, korrekte und aktuelle Daten anzugeben.

11.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.4. Gerichtsstand ist Wien, soweit gesetzlich zulässig.

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